Heute – drei Tage vor der „echten“ Europa Wahl – fand die Junior-Wahl nun endlich statt. Lange habt ihr euch im Unterricht darauf vorbereitet und wir danken euch für diese Impressionen. Warten wir mit Spannung den Wahlausgang ab, den es schon am 26. Mai geben wird.
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt„, ein Satz, der vielen von uns ganz geläufig und zum Glück auch ganz selbstverständlich erscheint.
Doch wo steht der eigentlich geschrieben (und ist er heute eigentlich noch so selbstverständlich)?
Im Artikel 1 unseres Grundgesetzes – und die Gründerväter dieses Textes stellten diese Aussage an vorderste Stelle, weil es in der Vergangenheit eben k e i n e Selbstverständlichkeit war, die Würde aller Menschen zu achten und zu schützen. Sämtliche Grundrechte stehen am Anfang des Grundgesetztes zum Schutz hoher Wert des Einzelnen, zur Bindung aller Gewalten an Grundrechte und zum Schutz von Rechtsstaat und Demokratie.
Vielleicht hat der ein oder andere von euch auch schon mal die ersten 19 Artikel des Grundgesetzes bei einer Sight-Seeing-Tour in Berlin, am Jakob-Kaiser-Haus, gesehen?!
Das Grundgesetz (GG) wurde am 23. Mai 1949 erlassen (feiert also heute seinen Siebzigsten und rutscht natürlich in unsere Rubrik DER-TAG-DES) und einen Tag später trat es als Verfassung des neugegründeten westdeutschen Staates – der Bundesrepublik Deutschland (BRD) – in Kraft. Alle wichtigen Rechte und Pflichten der Bürger und des Staates stehen in diesem Dokument. Die Deutsche Demokratische Republik (DDR) gab sich am 30. Mai 1949 eine eigene Verfassung. Erst im Zuge der Wiedervereinigung – konkret mit dem 3. Oktober 1990 – wurde sie zur Verfassung des gesamten deutschen Volkes.
Wir Blogger haben uns das Grundgesetz mal genauer angesehen – eine erstaunlich interessante Lektüre, zu der wir euch nun auch anregen möchten. Nebenbei beantwortet ihr uns dann die folgenden 10 Fragen und gewinnt einen tollen Preis!Wie das geht? Fragen lesen, auf Antwortsuche im GG gehen und dann die Antworten (bitte durchnummeriert) in den Kommentar stellen.
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