Corona Update

Liebe Eltern, liebe Kolleg*innen, liebe Schüler*innen,

im Folgenden finden Sie die relevanten Passagen aus der Mail des Ministeriums von 13.33 Uhr. In blauer Schrift (*fett) haben wir die konkreten Umsetzungen der Maßnahmen für das ESG formuliert. 

1. Ruhen des Unterrichts ab Montag bis zum Beginn der Osterferien

Alle Schulen im Land Nordrhein-Westfalen werden zum 16.03.2020 bis zum Beginn der Osterferien durch die Landesregierung geschlossen. Dies bedeutet, dass bereits am Montag der Unterricht in den Schulen ruht.

Die Schulen haben Kommunikationsmöglichkeiten mit den Eltern in den kommenden Wochen in geeigneter Weise sicherzustellen.

Bitte beachten Sie dazu die Anleitungen auf der Homepage (Startseite unten), die Eltern-, Schüler- und Lehrerportale.

ÜBERGANGSREGELUNGDamit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag (17.03.) aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher. Die Einzelheiten regelt die Schulleitung.

Für Lehrerinnen und Lehrer gilt, dass am Montag (16.03.) und Dienstag (17.03.) eine Anwesenheit in der Schule erforderlich ist, um im Kollegium die notwendigen Absprachen zu treffen. Einzelheiten regelt die Schulleitung auf der Grundlage ihres Weisungsrechts (§ 59 Abs. 1 Satz 2 SchulG). Zu einer darüber hinaus gehend erforderlichen Anwesenheit vgl. Ziff. 4.

Zur Organisation der Aufsicht bleibt der Stundenplan am Montag, dem 16.3. und Dienstag, der 17.3. in Kraft. Es ist Schüler*innen freigestellt, die Schule zu besuchen. Klausuren werden nicht geschrieben.

Facharbeiten können im Sekretariat abgegeben oder online als PDF eingesendet werden.

Ab Mittwoch ist Online Unterricht für alle über NERDL verpflichtend, d.h. alle Stunden finden zu den im Stundenplan vorgesehenen Zeiten statt, dies betrifft auch Nachmittagsunterricht. Anleitungen finden Sie im Netz, auf der Webseite. Es gibt eine Online Präsenzpflicht für alle Schüler*innen und Lehrer*innen während der Unterrichtszeit. 

Kinder in den Klassen 5 und 6, die nicht über ein eigenes Endgerät (Tablet, Notebook) verfügen, können am Montag und Dienstag Geräte in der Mediothek ausleihen. Dazu müssen die Kinder ihren Bibliotheksausweis vorlegen! Für die Arbeit mit NERDL benötigen Sie einen internetfähigen Rechner (Notebook, Surface, Tablet…). Das Betriebssystem spielt keine Rolle. Auf Handys ist der Funktionsumfang stark eingeschränkt.

2. Not-Betreuungsangebot

Die Einstellung des Schulbetriebes darf nicht dazu führen, dass Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen – insbesondere im Gesundheitswesen – arbeiten, wegen der Betreuung ihrer Kinder im Dienst ausfallen. Deshalb muss in den Schulen während der gesamten Zeit des Unterrichtsausfalls ein entsprechendes Betreuungsangebot vorbereitet werden. Hiervon werden insbesondere die Kinder in den Klassen 1 bis 6 erfasst.

Eltern mit Kindern in den Klassen 5 und 6 melden bitte am Montag bis 12.00 Uhr im Sekretariat per Mail oder Telefon, ob Sie ab Mittwoch ein Betreuungsangebot während der Kernunterrichtszeit Ihrer Kinder benötigen (von 8.00 Uhr bis 13.15 Uhr, bzw. in der Übermittagsbetreuung). 

3. Durchführung von Prüfungen und Erbringung von Leistungsnachweisen etc.

a) Zentralabitur in der gymnasialen Oberstufe und an Beruflichen Gymnasien

Die vorzeitige Einstellung des Unterrichts ab dem 16. März bis zum Ende der Osterferien hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Terminsetzungen bei den bevorstehenden Abiturprüfungen. Die Termine sind insbesondere mit Blick auf die Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch aufgrund des durch die Kultusministerkonferenz veranlassten länderübergreifenden Aufgabenpools zwischen den Ländern abgestimmt und bleiben in diesen und allen anderen Fächern grundsätzlich bestehen. Auch die Konferenz des Zentralen Abiturausschusses (ZAA) am 2. April kann wie vorgesehen stattfinden, da die Schulen als Gebäude nicht geschlossen sind.

Selbst für den Fall, dass der Unterricht nicht unmittelbar nach den Osterferien wieder aufgenommen werden sollte, ist vorgesehen, dass die Schulgebäude in Abstimmung mit den örtlich zuständigen Behörden von Abiturientinnen und Abiturienten sowie Lehrkräften genutzt werden können, um an den vorgesehenen Terminen ordnungsgemäße Prüfungen durchzuführen, da die Einstellung des Unterrichts einen generellen prophylaktischen Charakter hat und die Räumlichkeiten selbst nicht betroffen sind.

(…)

b) Informationen zu anderen Prüfungsformaten

Weitere Informationen u.a. zu Zentralen Prüfungen in Klasse 10 (ZP 10), zentralen Klausuren in der Einführungsphase (ZKE), Prüfungen an Berufskollegs sowie zum Umgang mit Klassenarbeiten etc. werden Ihnen in den kommenden Tagen gesondert übermittelt und auf der Homepage des Ministeriums für Schule und Bildung (www.schulministerium.nrw.de) veröffentlicht und stetig aktualisiert.

Im Übrigen wird empfohlen, die Schülerinnen und Schüler in der Zeit bis zum Beginn der Osterferien zum Lernen zu Hause anzuhalten (Lektüre, Aufgabensätze, Referate etc.). Hierzu sollten in der Schule vorhandene technische Infrastrukturen genutzt werden.

Siehe Regelungen des ESG zu NERDL, Kopano, etc. 

4. Dienstpflichten und Erreichbarkeit von Schulleitungen sowie Lehrerinnen und Lehrer

Das Ruhen des Unterrichtsbetriebes entbindet die Schulleitungen und die Lehrkräfte nicht von den bestehenden Dienstpflichten.

Das Ruhen des Unterrichts aus Gründen des Infektionsschutzes gilt grundsätzlich nicht nur für die Schülerinnen und Schüler, sondern auch für die Lehrkräfte (vgl. Schul-Mail Nr. 1 und 3). In diesem Fall erfüllen die Lehrkräfte ihre Dienstaufgaben, soweit möglich, am heimischen Arbeitsplatz.

Trotz der Entscheidung über das Ruhen des Unterrichts kann eine Schule auch teilweise weiter genutzt werden, wenn sichergestellt ist, dass a) ein Zusammenkommen einer begrenzten Anzahl von Menschen mit den Zielen des Infektionsschutzes vereinbar ist und b) von den betroffenen Schulräumen keine Infektionsgefahren ausgehen. Dieses liegt im Ermessen der zuständigen Behörden (örtliche Ordnungsbehörden bzw. Gesundheitsämter). In einem solchen Fall kann die Anwesenheit der Lehrkräfte durch die Schulleitung angeordnet werden.

Das ESG wird alle verpflichtenden Dienstbesprechungen, Konferenzen und Arbeitsgruppensitzungen online organisieren und durchführen. Die Schule steht  Lehrkräften als Arbeitsplatz zur Verfügung, während der Unterricht ruht. Auch der Onlineunterricht kann von Lehrkräften aus dem Schulgebäude heraus organisiert und durchgeführt werden. 

Es muss in jedem Fall eine Erreichbarkeit der Schulleitungen und der Lehrkräfte sichergestellt werden.

Kontaktdaten: siehe Webseite….

 (…)

Das Krisenmanagement des Ministeriums und der Bezirksregierungen bleiben für schulische Krisen unter den bekannten Nummern erreichbar.

Weitere Informationen erhalten Sie zeitnah mit der Schul-Mail (Nr. 5).

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter

Martin Fugmann 

(Schulleiter ESG)

Info Stadtbus Gütersloh GmbH

Sehr geehrte Damen und Herren,

auch wir möchten dazu beitragen, dass Risiko einer Ansteckung mit dem Corona-Virus für Fahrgäste und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestmöglich zu minimieren. Aus diesem Grund wird die Stadtbus Gütersloh GmbH ab sofort den Fahrerbereich mit einem Absperrband vom Bereich der Fahrgäste trennen. Die Fahrgäste können ausschließlich durch die hinteren Türen ein- und aussteigen. Ein Fahrkartenverkauf ist in den Stadtbussen bis auf Weiteres nicht mehr möglich. Tickets müssen vor Fahrtantritt im Servicezentrum am ZOB oder bei anderen Einrichtungen erworben werden. Es handelt sich hierbei um reine Vorsichtsmaßnahmen. Wir bitten um Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Rüttermann

Leiter Fahrdienst