Update Abitur 2020

Es gibt neue Informationen vom MSB:

Wie werden die so genannten Vorabiturklausuren zurückgegeben und wie erfolgen die Leistungsmitteilungen und die Zulassungsentscheidung?

Bereits geschriebene Klausuren werden korrigiert und bewertet nach den Osterferien zurückgegeben und besprochen. Die Schülerinnen und Schüler erhalten ihre Leistungsmitteilungen sowie die Mitteilung über die Zulassung zur Abiturprüfung am 8. Mai 2020.

Was passiert mit den verpflichtenden Informations- und Beratungsveranstaltungen in der gymnasialen Oberstufe?

Ausgefallene Informationsveranstaltungen sind entweder nachzuholen oder aber die Informationen werden in schriftlicher oder digitaler Form den Schülerinnen und Schülern und ggf. deren Erziehungsberechtigten zugänglich gemacht. Die Schülerinnen und Schüler oder deren Erziehungsberechtigten unterschreiben anschließend ggf. bei Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs, dass sie diese Information zur Kenntnis genommen haben. Die Klärung von Verständnisfragen oder individuelle Beratungen können bei entsprechender Dokumentation auch über E-Mail o.ä. erfolgen.

Haben die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe Q2 nach den Osterferien noch Unterricht?

Sollte der Unterrichtsbetrieb an den Schulen wie derzeit geplant nach den Osterferien wieder aufgenommen werden, haben die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe Q2 Unterricht bis zum 8. Mai 2020.

Welche Regelungen gibt es im Bereich „sonstige Mitarbeit“ bei der Ermittlung der Kursabschlussnote für das letzte Halbjahr der Qualifikationsphase (Q2.2)? Inwieweit fließt die Unterrichtszeit nach den Osterferien noch mit in die Beurteilung/Notengebung der Q2 ein?

Bei der Ermittlung des Bereichs „sonstige Mitarbeit“ werden die Leistungen, die bis zu Beginn des Ruhens des Unterrichts erbracht wurden, sowie die Leistungen in der Zeit ab Wiederbeginn des Unterrichts bis zur ersten Konferenz des Zentralen Abiturausschusses am 7. Mai berücksichtigt.

Können Schülerinnen und Schüler der Q2 sich verschlechtern, falls sie nicht am Unterricht nach den Osterferien teilnehmen?

Sollte nach den Osterferien wieder Unterricht für die Schülerinnen und Schüler der Q2 möglich sein, dann dient dieser vor allem dazu, die Abiturientinnen und Abiturienten auf die anstehenden Prüfungen vorzubereiten. Sofern die Gründe für die Nichtteilnahme an diesem Unterricht von den Schülerinnen und Schülern selbst zu vertreten sind, können dann nicht erbrachte Leistungen auch mit „ungenügend“ bewertet werden. Entschuldigtes Fehlen wirkt sich nicht auf die Leistungsbewertung aus. Es muss ungeachtet dessen aber eine ausreichende Bewertungsgrundlage vorliegen.

Dürfen die während des Ruhens des Unterrichts bearbeiteten Aufgaben bewertet werden?

Die während des Ruhens des Unterrichts bearbeiteten Aufgaben unterliegen in der Regel selbst keiner Leistungskontrolle oder -bewertung (vgl. 9. Schulmail zum Corona-Virus). Knüpft der Unterricht nach Wiederbeginn an die bearbeiteten Aufgaben an, so können Leistungen, die dann, auch infolge des häuslichen Arbeitens, aus dem Unterricht erwachsen, bewertet werden.

Quelle: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html