Appell der Schulleitung hinsichtlich der Maskenpflicht

Liebe Schulgemeinde des ESG,

mit Spannung haben wir die Entscheidungsfindung der Landesregierung zum Thema „Maskenpflicht im Unterricht“ verfolgt. Trotz besorgniserregender Infektionszahlen wurde die Maskenpflicht aufgehoben, sobald die Schülerinnen ihre festen Plätze in den Klassenräumen eingenommen haben.

Wir weisen ausdrücklich auf die geänderten Quarantäneregelungen für nicht Geimpfte oder Genesene hin: Unmittelbare Sitznachbarn eines nachweislich infizierten Kindes, gehen ohne weitere Prüfung in Quarantäne und können sich nach fünf Tagen mit einem PCR Test „freitesten“. Weitere Präzisierungen des Erlasses entnehmen Sie der Seite des MSB unter folgendem Link:

https://www.schulministerium.nrw/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten

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