Ein Gedanke zu „Da sind sie – die neuen Handyregeln des ESG“

  1. Fragen, die sich auftun und auf die wir gerne Antworten hätten:
    1. Wer haftet, wenn man das Handy heile abgibt und es dann kaputt zurückkommt?
    2. Kontaktiert das nicht die Nutzung von WebUntis? Gerade wenn man vor der Klassentür steht und auf die Lehrkraft wartet und mal schaut, ob es Planänderungen gibt?
    3. Wenn es in den Pausen um mehr Gemeinschaftlichkeit geht, warum dann überhaupt HandyZonen? Oder anders gefragt: Warum nicht überall in der Pause Handyzone?
    4. Darf man vor Unterrichtsbeginn und auch nach Unterrichtsschluss Handys auf dem Schulhof benutzen bzw. einkassieren?5. Es gibt Gerüchte, dass man Handys nicht in der Hosentasche haben darf und sie einem da auch entzogen werden können. Stimmt das?
    5. Können Eltern auch im Sekretariat anrufen, um zu erlauben, dass das Kind das Handy wieder ausgehändigt bekommt (einige Eltern schaffen es ja zu den Öffnungszeiten nicht in die Schule zu kommen)?
    6. Was ist in dem seltenen Fall einer Alarmmeldung oder eines sonstigen schlimmen Falles – ist das zu verantworten?
    7. Was sagen die Lehrkräfte dazu? Ist das nicht total stressig in den Pausen?
    Was wir gut finden:
    Wir sehen die minimale Verbesserung!
    Danke!

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