Update zum Umgang mit dem Corona Virus

Zum Umgang mit dem Coronavirus im Schulbereich und zu geplanten Schulfahrten in mögliche Risikogebiete stellt das Schulministerium NRW nachfolgende Informationen zur Verfügung:

„1. Schulschließungen und Wiedereröffnungen von Schulen

Schließungen von Schulen oder Teilen davon (z.B. Klassen) im Zusammenhang mit dem Corona-Virus erfolgen auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Konkret vorgenommen wird die Schließung von der örtlich zuständigen Ordnungsbehörde oder dem Gesundheitsamt. Eine Schulschließung durch das Schulamt oder die Bezirksregierung kommt daher nicht in Betracht.

Die Wiedereröffnung einer Schule erfolgt gleichfalls durch die zuvor genannten Behörden, wenn die Voraussetzungen für eine weitere Schließung der Schule oder Teilen davon (z.B. Klassen) nicht mehr vorliegen.

Eine Schulschließung durch die Schulleitung kommt nur im Notfall in Betracht. […]

2. Durchführung von Schulfahrten in Risikogebiete

  • Reisen in Risikogebiete

Klassenfahrten, Studienfahrten und Schüleraustausche in Risikogebiete, die bis zum Ende des laufenden Schuljahres durchgeführt werden sollen, sind von der Schulleitung abzusagen. Dies gilt gleichermaßen für Schüleraustausche mit Schülerinnen und Schülern, die aus Risikogebieten kommen.

Die Einschätzung der Risikogebiete erfolgt nicht durch die Schulaufsichtsbehörden, sondern durch das Robert-Koch-Institut und ist über dessen Internetseite jeweils aktuell über https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html abzurufen.

Bitte prüfen Sie diese Einschätzung permanent, um auch kurzfristig auf Risikobewertungen reagieren und Schulfahrten absagen zu können.

  • Reisen in Nicht-Risikogebiete im Ausland

Vor Klassenfahrten, Studienfahrten und Schüleraustausche in Nicht-Risikogebiete im Ausland ist eine Abstimmung mit dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt erforderlich.

Es wird empfohlen, dass Klassenfahrten, Studienfahrten und Schüleraustausche dann, wenn keine positive Aussage des Gesundheitsamtes zu der Durchführung der Fahrt bzw. des Austausches vorliegt, ebenfalls von der Schulleitung abgesagt werden. Die Aussage des Gesundheitsamtes ist von der Schulleitung möglichst zu dokumentieren.

Unabhängig davon wird zum jetzigen Zeitpunkt empfohlen, von Klassenfahrten, Studienfahrten und Schüleraustauschen mit oder nach Italien abzusehen.

  • Reisen im Inland

Von Klassenfahrten und Studienfahrten in Gebiete, in denen hohe Corona-Virus-Fallzahlen auftreten wird abgeraten. Aktuelle Fallzahlen können dem täglichen Situationsbericht des RKI entnommen werden: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Gesamt.html?nn=13490888

  • Kostenerstattung

Werden Klassenfahrten, Studienfahrten und Schüleraustausche abgesagt, weil die Absage danach zwingend vorzunehmen ist (Risikogebiete) oder empfohlen wurde (Nicht-Risikogebiete im Ausland), werden die vom Vertragspartner (z.B. Reiseveranstalter, Transportunternehmen) eventuell in Rechnung gestellte Stornierungskosten, sofern diese nachgewiesen sind, vom Land Nordrhein-Westfalen übernommen.

Mögliche Ansprüche gegenüber Reiserücktrittsversicherungen sind vorrangig geltend zu machen.

Im Übrigen gilt eine allgemeine Schadensminderungspflicht. Das heißt, es besteht die Verpflichtung der Schule, gegenüber den Vertragspartnern auf den Abzug bzw. die Rückzahlung ersparter Aufwendungen hinzuwirken.

Die Kostenübernahme des Landes ist in jedem Fall auf die Kosten begrenzt, die dadurch entstehen, dass die Reise am bereits gebuchten Termin nicht durchgeführt werden kann oder konnte.

Die Einzelheiten zur Kostenübernahme werden derzeit kurzfristig abgeklärt und die Informationen sodann zur Verfügung gestellt.

Entsprechende Ansprüche sind bei der für die Schule zuständigen Bezirksregierung geltend zu machen.

3. Prüfungen

Im Rahmen einer weiteren Schulmail wird sich das Ministerium bis spätestens zum 13.03.2020 zum Umgang mit durch Schulschließungen bedingten Ausfällen von Lernstandserhebungen und Vergleichsarbeiten (VERA 8 und VERA 3), Klassenarbeiten, Klausuren und Zentralen Prüfungen sowie dem Abitur und der Zentralen Prüfung Klasse 10, außerdem weiterer Prüfungen am Berufskolleg, verhalten, soweit diese durch Schulschließungen bedingt sind.

4. Veranstaltungen außerhalb des Unterrichts in Schulen 

Bei Veranstaltungen außerhalb des Unterrichts in Schulen, ist zu unterscheiden:

  • Handelt es sich um keine schulische Veranstaltung, liegt es in der Verantwortung des kommunalen oder privaten Schulträgers, über die Durchführung oder Absage zu entscheiden.
  • Handelt es sich um eine schulische Veranstaltung, wird empfohlen, zunächst bis zum Beginn der Osterferien davon abzusehen.

5. Informationen zum Corona-Virus, Bürgertelefon

Es wird nochmals auf die allgemein zugänglichen Informationen des RKI verwiesen sowie auf das Bürgertelefon zum Corona-Virus des NRW-Gesundheitsministeriums (0211) 9119-1001.“

Die Schulleitung des Evangelisch Stiftischen Gymnasiums weist ergänzend auf Nachfolgendes hin:
Das ESG wird im Laufe des Montags definitive Entscheidungen in Bezug auf Kursfahrten, die Spiekeroog-Fahrt, das Schulkonzert, geplante Exkursionen und andere außerunterrichtliche Aktivitäten fällen und der Schulöffentlichkeit mitteilen. Unsere Absicht ist, Fahrten nicht komplett zu stornieren, sondern zu verlegen – auf keinen Fall wollen wir Schülern und Schülerinnen das Gemeinschaftserlebnis einer Studien- oder Klassenfahrt verwehren. Dazu werden wir umgehend mit Reiseveranstaltern in Kontakt treten und Sie dann informieren.

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