Corona Update – Aktuelle Information des MSB

Dem Inhalt der aktuellen Mail des MSB folgt weiter unten die Ergänzung unserer Schulleitung:

Organisation und Räumlichkeiten der Notbetreuung

Jede Schule organisiert diese Notbetreuung für die eigenen Schülerinnen und Schüler. Damit sind alle Schulen mit entsprechenden Jahrgangsstufen für dieses Betreuungsangebot offen zu halten.

Aus Gründen des Infektionsschutzes sind diese Betreuungsgruppen grundsätzlich im bisherigen Klassenverband zu bilden. Ausnahmsweise kann die Betreuung auch jahrgangsbezogen erfolgen. Die einzelne Betreuungsgruppe sollte nur in Ausnahmefällen mehr als fünf Kinder umfassen.

Durch die allgemeine Weisung des MAGS vom 13.03.2020 sind die Schulräume für eine solche Notbetreuung weiterhin geöffnet.

2. Schülerinnen und Schüler, die dieses Angebot in Anspruch nehmen können

Die Angebote der Notbetreuung an Schulen gelten insbesondere für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 6, deren Eltern (Erziehungsberechtigte) beide beruflich im Bereich von kritischen Infrastrukturen tätig sind. Im Fall von Alleinerziehenden muss ebenfalls eine berufliche Tätigkeit im Bereich von kritischen Infrastrukturen vorliegen.

Als kritische Infrastrukturen gelten die in einer Leitlinie des MAGS genannten Bereiche, über die Sie zeitnah informiert werden. Darüber hinaus bedarf es einer schriftlichen Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers gemäß dieser Leitlinie (siehe Anlage).

Kinder können die Angebote nur wahrnehmen, wenn sie bezüglich des Corona-Virus nicht erkrankt oder erkrankungsverdächtig sind. Insbesondere dürfen Kinder, die von der örtlichen Ordnungsbehörde oder dem Gesundheitsamt unter häusliche Quarantäne gestellt worden sind, die Schule auf keinen Fall betreten und können daher an dem Angebot – mindestens vorübergehend – nicht teilnehmen.

3. Zeitlicher Umfang der Notbetreuung

Die Notbetreuung an den Schulen erstreckt sich auf den Zeitraum des Schulbetriebes, wie dieser an der jeweiligen Schule stattfinden würden.

Dies schließt sowohl die pädagogische Übermittagsbetreuung wie Angebote des offenen und gebundenen Ganztags ein.

4. Aufgaben von Schulleitungen und Lehrkräften bei der Notbetreuung

Die Einteilung der Betreuungsgruppen sowie der betreuenden Lehrkräfte obliegt der Schulleitung.

Bei der Einteilung der Lehrkräfte hat die Schulleitung zu beachten, dass Lehrkräfte, die 60 Jahre und älter sind oder aber in Bezug auf das Corona-Virus ein erhöhtes Risiko (z.B. relevante Vorerkrankungen) haben, nicht für die Notbetreuung eingesetzt werden. Schwangere und Lehrerinnen, die sich nach der Entbindung noch im Mutterschutz befinden, dürfen gleichfalls nicht zur Betreuung herangezogen werden.

Ergänzung unserer Schulleitung:

Am ESG ermöglichen wir  ab Mittwoch Lernen Online über die Lernplattform NERDL, Kopano, etc.. Nähere Einzelheiten über Onlinezeiten, Handreichungen zum Arbeiten von zu Hause aus und zum pädagogischen Umgang mit Distanzlernen werden wir im Laufe des Tages an die Schulgemeinschaft weiterleiten.

Für diese Woche gilt ab Mittwoch der reguläre Stundenplan, d.h. wir bieten zu den vorgesehenen Unterrichtszeiten Online Angebote an, und die Kolleg*innen sind für die Schüler*innen auf NERDL erreichbar, können Fragen stellen, sich technisch beraten lassen, etc.

Die Schule wird dann für die kommenden Wochen das weitere Verfahren aufzeigen und kommunizieren.

Ich danke an dieser Stelle allen Kolleg*innen für Ihr unermüdliches Engagement bei der Vorbereitung dieser Phase des Schullebens.

Martin Fugmann

(Schulleiter)

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