Herbstferien in Risikogebieten – was zu beachten ist

Liebe Eltern, liebe Schüler*innen,

Am 10. Oktober 2020 beginnen die Herbstferien und eventuell stehen bei einigen Schüler*innen eine Reise ins Ausland (Urlaub, Verwandtenbesuch, …) an. Die meisten Länder um uns herum sind zurzeit zu Risikogebieten erklärt worden und darum gelten besondere Bestimmungen.

Welches Land ein Corona-Risiko-Land ist, erfahren Sie auf der Seite des RKI:

http://www.rki.de/covid-19-risikogebiete

Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben,

  • darf ihr Kind am Montag, den 26. Oktober 2020 nicht in die Schule kommen, es sei denn, es liegt ein negatives Corona-Testergebnis vor,
  • bleibt ihr Kind so lange in Quarantäne, bis ein negatives Testergebnis vorliegt (der Nachweis muss vorgelegt werden).

Wenn Sie in einem Risikogebiet waren und sich nicht an diese Regeln halten, erteile ich Ihrem Kind vorübergehend ein Hausverbot.

Benachrichtigen Sie auf jeden Fall am Montag, dem 26. Oktober 2020 die Schule, wenn Ihr Kind die Schule nicht besuchen kann.

Die oben genannten Regeln stehen in einer Verordnung, die am 30. September 2020 veröffentlicht worden ist.

„…Schülerinnen und Schülern müssen sich nach der Rückkehr aus Risikogebieten regelmäßig in Quarantäne begeben. Wenn sie dies missachten und dennoch zur Schule kommen, spricht die Schulleiterin oder der Schulleiter aufgrund des Hausrechts das Verbot aus, das Schulgelände zu betreten. Unabhängig von den rechtlichen Folgen stellt ein solches Verhalten einen schweren Verstoß gegen die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme in der Schule dar. Schülerinnen und Schüler in Quarantäne bleiben dem Unterricht aus Rechtsgründen fern. Dieser Umstand stellt keine Schulpflichtverletzung und keinen schulischen Pflichtenverstoß der Schülerin oder des Schülers dar…

Dazu macht auch das für uns zuständige Gesundheitsamt des Kreises Gütersloh eine klare Aussage:

„Wer aus einem Risikogebiet nach Nordrhein-Westfalen einreist, muss sich direkt für einen Zeitraum von 14 Tagen in die häusliche Quarantäne begeben. Darüber hinaus sind betroffene Reiserückkehrer verpflichtet, sich auf das Coronavirus testen zu lassen und sich beim Gesundheitsamt zu melden. Die Meldung beim Gesundheitsamt des Kreises Gütersloh kann sowohl telefonisch unter 05241 85-4500 als auch online über ein neues Kontaktformular erfolgen. Alle Informationen für Reiserückkehrer sowie das Formular finden Betroffene auf der Internetseite des Kreises unter www.kreis-guetersloh.de/corona.“

Ich wünsche allen Familien eine erholsame und coronafreie Zeit in den Herbstferien.

Martin Fugmann

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