Kennst du eigentlich den Artikel 13?

Bloggerin Liva hat einige Informationen diesbezüglich zusammengestellt! Was meint ihr dazu? Lasst uns doch mal einen Kommentar da!

Wir haben wahrscheinlich alle die Debatte um Artikel 13 mitgekriegt, doch was ist Artikel 13 eigentlich genau? Wer ist davon betroffen?

Der viel genannte Artikel 13 stammt aus der „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt“. Diese geplante EU-Urheberrechtsreform sieht vor, dass zukünftig Onlineplattformen wie Facebook, YouTube oder eben Instagramfür die Inhalte haften, wenn Urheberrechtsverletzungen auftreten. Betroffen sind natürlich nicht nur große Plattformen, sondern auch kleinere.

Laut dem Entwurf sind nur Plattformen betroffen, die mit urheberrechtlich geschützten Werken Geld verdienen. Das prominenteste Beispiel ist hier YouTube. Nicht-kommerzielle Plattformen wie Online-Enzyklopädien sind von der Richtlinie ausgenommen. Auch Online-Händler wie eBay sind von der Reform ausgenommen. Weiterhin sind Plattformen von der Regelung in den ersten drei Jahren nicht betroffen, wenn der Jahresumsatz unter zehn Millionen Euro liegt.

Letztendlich hat sich die EU für Artikel 13 entschieden, trotz vieler Demonstranten und E-Mails.

Leidenschaftlich wird darüber diskutiert, z.B. hier.

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