Informationen zum Umgang mit der Corona Pandemie

Liebe Schulgemeinschaft,

hiermit möchten wir Ihnen weitere Informationen zum Umgang mit der Corona Pandemie an unserer Schule geben:

Hygienekonzept (gilt nur für das Evangelisch Stiftische Gymnasium):

Das Prinzip des Stoßlüftens wird beibehalten.

CO2 Warner wurden bislang stichprobenartig eingesetzt. Die Raumluftqualität war gut bis sehr gut.

Weitere CO2 Warngeräte sind bei der Stadt Gütersloh bestellt worden. Das Lieferdatum ist unbekannt.

Wir werden in den kommenden Tagen den Einsatz einer APP erproben, die unser Lüftungskonzept unterstützen soll. Die Anschaffung von Luftreinigungsgeräten für das ESG ist nicht erforderlich, da alle Räume inkl. Sporthallen ausreichend, belüftet werden können.

Freistellung von Schülerinnen und Schülern vom Unterricht

Neben den oft verzögerten offiziellen Wegen über das Gesundheitsamt gibt es immer wieder die Notwendigkeit von Entscheidungen durch die Schule selbst. Dies ist auch nach der neuen Corona Verordnung, die zum 1.12. 2020 gilt, der Fall. Dem Gesundheitsamt des Kreises stehen derzeit keine Schnelltests für Schulen zur Verfügung, sodass die Quarantäneregelung, so wie sie in der Presse skizziert wurde, zunächst nicht umgesetzt werden kann.

Wir bitten Sie, Ihre Kinder, wenn Sie Erkältungssymptome zeigen, vorsorglich zu Hause zu lassen und für die weiteren Entscheidungen über eine Testung mit Ihrem Hausarzt Kontakt aufzunehmen. Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte unserer Webseite:

Kontaktpersonen von Familienmitgliedern und Angehörigen, die sich in Quarantäne befinden, keine Symptome zeigen bzw. Corona negativ sind, können grundsätzlich die Schule besuchen.

Kontaktpersonen von Familienmitgliedern, die sich in Quarantäne befinden, aber Corona positiv sind, dürfen die Schule nicht besuchen und müssen sich in häusliche Quarantäne begeben. Über Dauer und Zeitpunkt der Aufhebung der Quarantäne entscheidet und informiert das Gesundheitsamt. Dennoch bitten wir jede Familie, das Schulsekretariat unabhängig vom Gesundheitsamt umgehend über positive Testung und Quarantäneentscheidungen zu informieren.

Lerngruppen, in denen sich ein:e  Corona positiv getestete:r Schüler:in befindet, können von der Schulleitung vorsorglich in den Distanzunterricht geschickt werden, bis die Kontaktverfolgung vollständig durchgeführt und der Inkubationszeitraum eingegrenzt ist. Dies schließt Differenzierungs- und Sprachengruppen mit ein.  Entscheidend für die Bestimmung der betroffenen Gruppen ist der Zeitraum der Infektiosität. Er umfasst die beiden Tage vor dem ersten Auftreten von Symptomen und kann bis zu zehn Tagen zurückliegen

Sollten in einer Lerngruppe vermehrt starke und anhaltende Erkältungssymptome unbekannter Ursache auftreten, kann die Schulleitung ungeachtet der o.g. Zeiträume Distanzunterricht für die Gruppen anbieten, bis geklärt werden kann, ob Corona Infektionen vorliegen. 

Bei der Kontaktverfolgung und Entscheidung über Distanzunterricht von Lerngruppen oder einzelnen Schülerinnen sind folgende Faktoren mitentscheidend: 

Das Tragen des Mund- Nasenschutzes, die Dauer des Kontaktes und die räumlichen Gegebenheiten. Jeder auftretende Fall wird vom Gesundheitsamt in Zusammenarbeit mit der Schule individuell geprüft und bewertet. Sollte das Gesundheitsamt zeitverzögert mit der Schule in Kontakt treten, wird die Schule eigenverantwortlich über Distanzunterricht entscheiden. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine Anordnung von Quarantäne.

Ungeachtet aller o.g. Regelungen können Eltern Ihre Kinder bei unklaren Symptomen vom Schulunterricht in Präsenz befreien lassen und das Fehlen entsprechend entschuldigen. 

Diese Regelungen gelten bis auf weiteres für das Evangelisch Stiftische Gymnasium als auch für das Städtische Gymnasium.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Fugmann, OStD
(Schulleiter)

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