Präsenzunterricht für die Jahrgangsstufen Q1 und Q2

Liebe Schulgemeinde des ESG,

wie wir alle dem letzten Erlass des MSB entnehmen konnten, sind die Schulen aufgefordert, für die Zeit ab dem 22. Februar 2021 Konzepte zu erarbeiten, die Präsenzunterricht zunächst für die Jahrgangsstufen Q1 und Q2 zu ermöglichen.

Die Schulleitung und das Kuratorium prüfen derzeit die Bedingungen, unter denen dies ermöglicht werden kann. Dabei muss der Gesundheitsschutz der Schulgemeinschaft im Vordergrund stehen.

Im Einzelnen bedeutet dies:

Hygieneauflagen

  • Maximal 15 Schüler:innen pro Raum mit 1,5 Meter Abstand – feste Sitzordnungen und Protokollierung der Raumanordnung und Anwesenheit in jeder Stunde.
  • FFP 2 Masken für alle überall und zu jeder Zeit (Dank der Spende der Praxis Dr. Hermjakob in Verbindung mit dem Sanitätshaus Mitschke stehen allen Schülern zum Schulbeginn drei Masken zur Verfügung – weitere Masken können zum Selbstkostenpreis beim Sanitätshaus Mitschke für Schülerinnen und Schüler des ESG bestellt werden).
  • Keine Aufenthaltscluster in den Fluren und in Aufenthaltsräume, Desinfektionskonzept für alle Oberflächen
  • Wege- und Aufenthaltskonzepte
  • Einrichtung von Lernräumen für Freistunden
  • Gegebenenfalls gestaffelte Anfangs- und Pausenzeiten, allerdings unter Beibehaltung des Stundenplanrasters

Im Falle des Auftretens einer Infektion unter der Schulgemeinschaft

  • ESG – eigene Test- und Quarantänestrategie gegebenenfalls auch unabhängig von den Prozessen des Gesundheitsamtes – hierzu bemüht sich das Kuratorium um Lösungen – wir sind dazu mit Kliniken und unserem Betriebsarzt Dr. Brockmeyer in engem Austausch.
  • Luftreinigungsgeräte in besonders belasteten Unterrichtsräumen je nach Verfügbarkeit
  • Das Kuratorium des ESG als Schulträger steht u.a. mit einem heimischen Hersteller von Geräten für Luftreinigungstechnik in Verbindung. Es wird möglichst kurzfristig geprüft, inwieweit derartige Geräte zu einer signifikanten Verbesserung des Gesundheitsschutzes in schlecht zu lüfteten Räumen des ESG beitragen könnten, ob verfügbare Geräte den geltenden Vorschriften entsprechen und ob die Geräte lieferbar sind. Sollten alle Fragen positiv beantwortet werden, würde anschließend eine Finanzierung von Geräten mit möglicher Beteiligung der Stadt Gütersloh oder des Landes NRW geprüft.

Mit den oben genannten Regelungen halten wir es für vertretbar, Unterricht für Q1 und Q2 nach Plan in Präsenz im Gebäude verteilt ab dem 22. Februar 2021 zu ermöglichen. 

Insgesamt freuen wir uns auf die Öffnungsperspektive, sind aber gleichzeitig sehr besorgt über die Auswirkungen, vor allem in Bezug auf die noch nicht hinreichend erforschten Mutationen und deren Ansteckungsgrad. Sollten sich die Inzidenzwerte signifikant verschlechtern, würden wir unser Modell selbstverständlich anpassen.

Bitte wenden Sie sich jederzeit an uns, falls Sie Fragen oder Anregungen haben.

Mit besten Grüßen

Martin Fugmann, OStD
Schulleiter

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