Der Instant-Messaging-Dienst WhatsApp hat eine neue Funktion eingepflegt: Fotos und Videos können vom Empfänger nur einmal angesehen werden, danach verschwinden sie. Was kann das bringen?
Tja, wenn man z.B. mal etwas verschickt hat, was man doch lieber nicht hätte verschicken sollen, dann verschwinden die Dateien eben nach einmaligem Betrachten wieder und die entsprechenden Bilder oder Videos werden weder in den Fotos noch in der Galerie des Empfängers oder Empfängerin gespeichert. Klingt erstmal gut! Dennoch kann der Empfänger natürlich noch einen Screenshot anfertigen und das entsprechende Bild so auf dem eigenen Gerät speichern. „Bei Instagram wird der Versender dann darüber benachrichtigt. Bei WhatsApp fehlt diese Benachrichtigung derzeit noch. Man kann nur dann sehen, dass der Empfänger das zur einmaligen Ansicht gesendete Foto geöffnet hat, wenn bei ihm die Lesebestätigung aktiviert ist.“ (Quelle; inkl. Erklärung zum Umgang hier).
Es gilt also weiterhin: Genau überlegen, wem man welche Inhalte übermittelt. Da auch diese Funktion das Persönlichkeitsrecht nicht umgehen kann, gilt zudem, dass Aufnahmen nur mit dem Einverständnis der Abgebildeten verschickt werden dürfen.
Bliebt sicher im Netz!
Eure Medien-Scouts